VBE aktuell 10/20: Lehrereinstellungsverfahren, Schulfahrten, Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Blaue Briefe

25.03.2020

Die Zeiten sind außergewöhnlich und die Rückmeldungen aus den Schulen, die wir als VBE NRW in den letzten Tagen erhalten haben, zeigen auch, dass die Lehrkräfte und multiprofessionellen Teams an den Schulen bereit sind, ihren Anteil zur Bewältigung der Krise zu leisten.

Umso wichtiger ist es daher, die Menschen, die sich unermüdlich für die Schülerinnen und Schüler einsetzen, zu unterstützen!

Zeitnah finden Sie daher alle Informationen auf unserer Homepage unter www.vbe-nrw.de

Hier finden Sie auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Verschiebung der Auswahlgespräche

Durch die inzwischen geänderte Sachlage zur Corona-Pandemie und Verschärfung der Schutzmaßnahmen ist beschlossen worden, die Auswahlgespräche ab 2. April 2020 aufzuheben und zu verschieben.

Stattdessen gilt Folgendes:

Von der bereits terminierten Listenziehung am 8. April 2020 soll in großem Umfang Gebrauch gemacht werden, da auf diese Weise Einstellungen zum 1. Mai 2020 realisiert werden können.

Als neuer Termin für die Auswahlgespräche an allen Schulen wird einheitlich der Termin ab 7. Mai 2020 und als Termin für den Ordnungsgruppenversand der Termin 4. Mai 2020 festgelegt.

Die dreitägige Einladungsfrist der Bewerberinnen und Bewerber wird auf zwei Tage verkürzt.

Die nächste bereits terminierte Listenziehung findet am 13. Mai 2020 statt. Auch von dieser Listenziehung soll intensiv von den Schulen und Einstellungsbüros der Bezirksregierungen Gebrauch gemacht werden.

Mit der Listenziehung am 8. April 2020 kann durchaus der 1. Mai 2020 als Einstellungstermin erreicht werden.

Mit den Auswahlgesprächen ab 7. Mai 2020 oder einer Listenziehung am 13. Mai 2020 wird allein der 1. Juni 2020 als Einstellungstermin erreicht werden können. Damit ist eine Verzögerung um einen Monat verbunden.

Stellungnahme VBE NRW: Damit wird eine Forderung des VBE NRW umgesetzt, der das Verschieben der Auswahlgespräche im Sinne des Infektionsschutzes der Lehrkräfte ausdrücklich gefordert hat!

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Unabhängig von der Dauer der Schulschließungen müssen alle Schulwanderungen und Schulfahrten, sowie Studienfahrten genehmigt werden und bereits gebuchte Veranstaltungen abgesagt werden. Dazu zählen auch der Besuch von Museen, sowie kultureller und sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern. Ausgenommen sind lediglich die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAOA).

Stellungnahme VBE NRW: Alle Maßnahmen, die dem Schutz unserer Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler dienen sind grundsätzlich zu begrüßen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass Lehrkräfte nicht auf möglichen Kosten sitzen bleiben. Hierzu fehlen noch verbindliche Hinweise aus dem MSB. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Ihre VBE Personalvertretung, Mitgliedern steht darüber hinaus unsere Rechtsberatung zur Verfügung.

Gesundheitsschutz für Lehrkräfte
Aktuell führt das MSB Gespräche mit den Kommunalen Spitzengesprächen, indem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die notwendige Hygiene eingehalten wird. Darüber hinaus wurden weitere Hinweise an die Schulen geschickt und es wird geprüft inwieweit weitere Materialien wie Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel den Schulen zur Verfügung gestellt werden kann.

Stellungnahme VBE NRW: Schon seit vielen Jahren weist der VBE NRW auf bestehende Versäumnisse in diesem Bereich hin. Jetzt muss gehandelt werden. Der VBE NRW wird auf den bestmöglichen Schutz für alle in der Schule Anwesenden bestehen.

Blaue Briefe
Um die Notwendigkeit der Durchführung von Konferenzen zu begrenzen, wird in diesem Schuljahr auf den Versand von sog. „Blauen Briefen“ verzichtet. Ein entsprechender Erlass wurde den Bezirksregierungen heute zugestellt.

Stellungnahme des VBE NRW: Alles, was dazu dient, die Anwesenheit der Lehrkräfte auf ein unabdingbares Mindestmaß zu begrenzen, ist in der derzeitigen Lage zu begrüßen. Die Stellungnahme des MSB gibt den Schulen Planungssicherheit.

 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben steht?

VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen.

Darüber hinaus finden Sie Ihre Ansprechpartner vor Ort unter
www.vbe-nrw.de / Kontakte

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